Da meist mit dem Tuning
auch eine Änderung der Abgasanlage erfolgt sollte man
darauf achten, dass eine
Abgasanlage mit Gutachten verbaut
wird. Sollte man eine Abgasanlage ohne Gutachten verbauen, muss eine Geräuschpegelmessung durchgeführt werden,
welche den
Seriengeräuschpegel im Fahrbetrieb nicht
überschritten darf.
Bei dieser Geräuschpegelmessung wird weniger Wert
auf das Standgeräusch gelegt, sondern viel mehr auf die
Fahrgeräuschmessung (4 Fahrten vorbei an der Messeinrichtung) geachtet. Bei Turbomotoren ist neben dem
Geräusch der
Abgasanlage auch das
Ansauggeräusch eine nicht zu
vernachlässigende Größe.
Die Messung wird wie folgt nach EG Richtlinie durchgeführt:
|